Alle Landesverbände der Friedrich-Bödecker-Kreise sind eigenständig agierende Vereine, die Förderungen in unterschiedlicher Höhe und von unterschiedlichen Stellen empfangen. Damit unterliegen sie verschiedenen Regularien. Die folgende Übersicht stellt das grundsätzliche Vorgehen in den einzelnen Bundesländern bei der Durchführung einer Autorenbegegnung dar. Der Bundesverband der Friedrich-Bödecker-Kreise übernimmt für die Informationen keine Haftung.
Baden-Württemberg
Das Honorar wird mit der Schule bzw. Bibliothek vereinbart und abgerechnet. Die Schule bzw. Bibliothek kann einen Lesungszuschuss beim Landesverband beantragen. Der Zuschuss wird mit dem Landesverband abgerechnet.
Bayern
Das Honorar wird mit der Schule bzw. Bibliothek vereinbart und abgerechnet. Die Schule kann einen Lesungszuschuss beim Landesverband beantragen.
Berlin
Es gibt keine Landesmittel mit festen Vorgaben. Förderung von Lesungen und Autorenbegegnungen erfolgt über den Berliner Autorenlesefonds (Abteilung Kultur der Bezirksämter).
Brandenburg
Die Schulen bzw. Bibliotheken stellen einen Antrag beim Landesverband. Die AutorInnen rechnen mit dem Landesverband ab.
Bremen
Der Landesverband organisiert Lesereisen mit AutorInnen, die über die Schulen bzw. Bibliotheken gebucht werden können. Die Abrechnung erfolgt mit dem Landesverband.
Hamburg
Die Schulen bzw. Bibliotheken stellen den Antrag beim Landesverband. Die AutorInnen rechnen mit dem Landesverband ab.
Hessen
Die Schulen bzw. Bibliotheken stellen einen Antrag beim Landesverband. Der/die AutorIn rechnet mit dem Landesverband ab. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 5€ pro Lesung erhoben.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Schulen bzw. Bibliotheken stellen den Antrag beim Landesverband. Die AutorInnen rechnen mit dem Landesverband ab. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ erhoben.
Niedersachsen
Die Schulen bzw. Bibliotheken stellen den Antrag beim Landesverband. Die AutorInnen rechnen mit dem Landesverband ab.
Nordrhein-Westfalen
Die Schulen bzw. Bibliotheken stellen den Antrag beim Landesverband. Die AutorInnen rechnen mit dem Landesverband ab.
Rheinland-Pfalz
Der Landesverband organisiert Lesereisen mit den AutorInnen, die über die Schulen bzw. Bibliotheken gebucht werden können. Die Abrechnung erfolgt mit dem Landesverband.
Saarland
Der Landesverband organisiert Lesereisen mit den AutorInnen, die über die Schulen bzw. Bibliotheken gebucht werden können. Die Abrechnung erfolgt mit dem Landesverband.
Sachsen
Lesungen werden über die Geschäftsstelle organisiert und abgerechnet.
Sachsen-Anhalt
Die Schulen bzw. Bibliotheken stellen den Antrag beim Landesverband. Die AutorInnen rechnen mit dem Landesverband ab.
Schleswig-Holstein
Die Schulen bzw. Bibliotheken stellen den Antrag beim Landesverband. Die AutorInnen rechnen mit dem Landesverband ab.
Thüringen
Die Schulen bzw. Bibliotheken stellen den Antrag beim Landesverband. Die AutorInnen rechnen mit dem Landesverband ab.
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